Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Weichai-Gruppe; Fischer Fuel Cell Compresson AG
BWB/Z-5191
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Weichai-Gruppe beabsichtigt, über ihre im Alleineigentum stehende indirekte Tochtergesellschaft Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l. 49% der Anteile und gemeinsame Kontrolle über Fischer Fuel Cell Compressor AG, Schweiz, zu erwerben.
Ferner beabsichtigten die Parteien die Gründung eines Joint Ventures in China, an dem Fischer Fuel Cell Compressor AG 60 % und Weichai indirekt 40% halten wird.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2021 weggefallen.