Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Post 102 Beteiligungs GmbH; D2D - direct to document GmbH - BWB/Z-5188 | Bundeswettbewerbsbehörde

Post 102 Beteiligungs GmbH; D2D - direct to document GmbH

BWB/Z-5188

08.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss besteht im Erwerb einer 30% Beteiligung (und damit Erhöhung der bestehenden 70%-Beteiligung auf 100%) an der D2D - direct to document GmbH, einem Konzernunternehmen der Österreichischen Post AG, mit Sitz in Wien, von der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG mit Sitz in Wien.

Betroffener Geschäftszweig: Drucken; Druck- und Medienvorstufe. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die genauen Auflagen sind hier zu finden:

Auflagen Zusammenschluss Z-5188

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2021 weggefallen.

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