Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atom Holdings Co., Ltd.; Rigaku Corporation - BWB/Z-5187 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atom Holdings Co., Ltd.; Rigaku Corporation

BWB/Z-5187

07.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Zusammenschluss betrifft den Erwerb der alleinigen Kontrolle über Rigaku Corporation (Tokio/Japan) durch Atom Holdings Co. (Tokio/Japan), eine Investmentvehikel, das indirekt von Gesellschaften gehalten und kontrolliert wird, die Carlyle Japan Partners IV (Tokio/Japan), einen Fonds, der von mit The Carlyle Group, Inc. (Washington, D.C./USA) verbundenen Unternehmen verwaltet wird, bilden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft wissenschaftliche Analyseinstrumente, die Röntgenstrahlung verwenden. 

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen elektrischen Geräten. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2021 weggefallen.

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