Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OneMed Holding AB; Diashop GmbH; EvivaMed Handelsgesellschaft mbH; Med4Trade GmbH; EvivaMed Distribution GmbH - BWB/Z-5186 | Bundeswettbewerbsbehörde

OneMed Holding AB; Diashop GmbH; EvivaMed Handelsgesellschaft mbH; Med4Trade GmbH; EvivaMed Distribution GmbH

BWB/Z-5186

07.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die OneMed Holding AB (Danderyd, Schweden), eine Holdinggesellschaft, die letztlich (mittelbar) von der Interogo Foundation (Vaduz, Lichtenstein) kontrolliert wird, beabsichtigt, von der BBM Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft für Medizintechnik mbH (Herrsching, Deutschland) 60% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die DIASHOP GmbH (Germering, Deutschland), sowie von der EvivaMed Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Herrsching, Deutschland) jeweils 60% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die EvivaMed Handelsgesellschaft mbH (Wenzenbach, Deutschland), die Med4Trade Gmbh (Wenzenbach, Deutschland) und die EvivaMed Distribution GmbH (herrsching am Ammersee, Deutschland) zu erwerben.

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von medizinischen Verbrauchsgütern und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2021 weggefallen.

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