Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Angelini S.p.A.; Arvelle Therapeutics B.V. - BWB/Z-5182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Angelini S.p.A.; Arvelle Therapeutics B.V.

BWB/Z-5182

05.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angelini S.p.A., Rom, Italien, Herstellung- und Vertriebsunternehmen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, beabsichtigt, das künftige Vertriebsunternehmen für Cenobamate in Europa, Arvelle Therapeutics B.V., Niederlande, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftsbereich: Anti-Epileptika.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2021 weggefallen.

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