Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Beiselen GmbH; ATR Landhandel GmbH & Co. KG
BWB/Z-5181
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ATR Beteiligungsgesellschaft mbH und Beiselen Holding GmbH, beide Deutschland, beabsichtigen eine Verschmelzung. An dem durch die Verschmelzung entstandenen Unternehmen werden die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH 60% der Anteile und die Beiselen Holding GmbH 40% der Anteile halten und gemeinsame Kontrolle über dieses ausüben.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2021 weggefallen.