Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Beiselen GmbH; ATR Landhandel GmbH & Co. KG - BWB/Z-5181 | Bundeswettbewerbsbehörde

Beiselen GmbH; ATR Landhandel GmbH & Co. KG

BWB/Z-5181

30.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ATR Beteiligungsgesellschaft mbH und Beiselen Holding GmbH, beide Deutschland, beabsichtigen eine Verschmelzung. An dem durch die Verschmelzung entstandenen Unternehmen werden die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH 60% der Anteile und die Beiselen Holding GmbH 40% der Anteile halten und gemeinsame Kontrolle über dieses ausüben.

Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2021 weggefallen.

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