Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rocket Software B.V.; M4 Global Solutions Holding Coöperatief U.A. - BWB/Z-5177 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rocket Software B.V.; M4 Global Solutions Holding Coöperatief U.A.

BWB/Z-5177

28.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rocket Software B.V. (Niederlande), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Rocket Software, Inc. (USA), die ihrerseits von Fonds kontrolliert wird, die von Bain Capital Investors, LLC (USA) verwaltet werden, beabsichtigt, 100% der Genossenschaftsanteile und Mitgliedschaftsrechte an und dadurch die alleinige Kontrolle über die M4 Global Solutions Holding Coöperatief U.A. (Niederland), einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben, die zusammen die Uniface Gruppe bilden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Software-Sektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2021 weggefallen.

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