Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Krüger Kaffee Holding GmbH; SODAPOP Austria GmbH
BWB/Z-5175
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Krüger Kaffee Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb der restlichen 24,8% der Anteile an der und damit alleiniger Kontrolle über die SODAPOP Austria GmbH, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Basischemikalien und Spezialitäten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2021 weggefallen.