Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KATEK SE; Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH - BWB/Z-5173 | Bundeswettbewerbsbehörde

KATEK SE; Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH

BWB/Z-5173

28.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KATEK SE, Deutschland, möchte indirekt die Vermögensgegenstände im Bereich Electronic Manufacturing Services der Leesys - Leipzig Electronic Systems GmbH, Deutschland, erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2021 weggefallen.

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