Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dürr Aktiengesellschaft; Teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH - BWB/Z-5172 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dürr Aktiengesellschaft; Teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH

BWB/Z-5172

28.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dürr AG, Bietigheim-Bissingen, Deutschland beabsichtigt, mittelbar 75% der Anteile und gemeinsame Kontrolle über die teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH, Freiberg (Neckar), Deutschland zu erwerben. Nach Vollzug des geplanten Vorhabens wird die Dürr AG zusammen mit Herrn Stefan Roßkopf gemeinsame Kontrolle über die teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH ausüben.

Betroffener Geschäftszweig: Maschinenbau

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht