Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Impact Bidco Holdings; JPack International SAS
BWB/Z-5170
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Transaktion betrifft den indirekten Erwerb von 100% der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Ipackchem SAS (Paris / Frankreich) durch Impact Bidco Holdings, welche von Fonds kontrolliert wird, die von SK Capital Investment V, Ltd. (Cayman Islands) kontrolliert werden, einer mit SK Capital Partners LP (New York / USA) verbundenen Gesellschaft. Der geplante Zusammenschluss betrifft starre Verpackungslösungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2021 weggefallen.