Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CEP V Investment 11 S.à r.l.; Acrotec Holding S.à r.l - BWB/Z-5168 | Bundeswettbewerbsbehörde

CEP V Investment 11 S.à r.l.; Acrotec Holding S.à r.l

BWB/Z-5168

23.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CEP V Investment 11 S.à r.l., ein Erwerbsvehikel, das von Fonds kontrolliert wird, die von Tochtergesellschaften von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC / USA) verwaltet werden, beabsichtigt, mittelbar alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Groupe Acrotec SA (Develier / Schweiz) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft hochpräzise Fertigungsteile.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen Metallwaren (C 25.99)

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht