Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BAST Unternehmensbeteiligungs GmbH; ForTec GmbH; Forstinger Österreich GmbH - BWB/Z-5165 | Bundeswettbewerbsbehörde

BAST Unternehmensbeteiligungs GmbH; ForTec GmbH; Forstinger Österreich GmbH

BWB/Z-5165

22.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BAST Unternehmensbeteiligungs GmbH, Wien, beabsichtigt, wirtschaftliches Eigentum an den von der BWA Holding GmbH gehaltenen Geschäftsanteilen an der ForTec GmbH, Neusiedl am See, im Ausmaß von 65% und somit alleinige Kontrolle über deren mittelbare 100%-Tochtergesellschaft Forstinger Österreich GmbH, Traismauer, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Autoersatzteilen und -zubehör.

Betroffener Geschäftszweige: Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen sowie Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2021 weggefallen.

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