Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DBAG Fund VIII; TBS Brandschutzanlagen GmbH
BWB/Z-5162
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DBAG Fund VII (Guernsey) plant den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der und der alleinigen Kontrolle über die TBS Brandschutzanlagen GmbH (Deutschland)
Geschäftsbereich: Brandschutzanlagen für Gebäude.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2021 weggefallen.