Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LGT Bank AG; UBS Europe SE Niederlassung Österreich - BWB/Z-5158 | Bundeswettbewerbsbehörde

LGT Bank AG; UBS Europe SE Niederlassung Österreich

BWB/Z-5158

18.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die LGT Group Foundation (Vaduz/Liechtenstein) beabsichtigt über die LGT Bank AG (Vaduz/Liechtenstein), bestimmte Vermögensgegenstände, die den Geschäftsbereich private Vermögensverwaltung in Österreich betreffen, von UBS Europe Se (Frankfurt/Deutschland) zu erwerben.

Die LGT Group Foundation wird unmittelbar alleine von der Fürst von Liechtenstein Stiftung kontrolliert. Der Begünstigte der Fürst von Liechtenstein Stiftung ist der regierende Fürst von Liechtenstein, S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich von privaten Vermögensverwaltung.

Betroffener Geschäftsbereich: Finanzdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht