Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heise Medien GmbH & Co. KG; Rheinwerk Verlag GmbH - BWB/Z-5155 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heise Medien GmbH & Co. KG; Rheinwerk Verlag GmbH

BWB/Z-5155

17.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, Hannover, Deutschland, beabsichtigt, 100 % der Anteile an Rheinwerk Verlag GmbH, Bonn, Deutschland zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Verlagswesen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 13.01.2021 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 27. Jänner 2021.

Z 5155 Heise/Rheinwerk Verpflichtungszusagen

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2021 weggefallen.

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