Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
London Stock Exchange Group plc.; Refinitv; The Blackstone Group Inc.
BWB/Z-5154
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die London Stock Exchange Group plc beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über das Refinitiv-Geschäft zu erwerben. Als Gegenleistung für den Erwerb der Kontrolle über Refinitiv wird The Blackstone Group Inc. indirekt eine nicht kontrollierende Beteiligung an der London Stock Exchange plc. und ca. 29% der gesamte Stimmrechte an der London Stock Exchange Group plc. erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Finanzmarktinfrastruktur.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2021 weggefallen.