Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Centerbridge Partners, L.P.; Speedcast International Ltd.
BWB/Z-5153
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gesellschaften von Centerbridge Partners, L.P. (USA) beabsichtigen, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über ein Nachfolgeunternehmen von Speedcast International Limited (Australien) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Markt für Satellitenkommunikationsdienste.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2021 weggefallen.