Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Huntsmann International LLC; Huntsman Corporation; GPP Acquisition, LLC
BWB/Z-5152
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Huntsman Corporation beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über GPP Acquisition, LLC, beide USA zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von chemischen Erzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2021 weggefallen.