Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smyrise AG; Erwerb des Geschäftsbereichs Duftstoffe und Aromachemikalien der Sensient Technologies Corporation - BWB/Z-5150 | Bundeswettbewerbsbehörde

Smyrise AG; Erwerb des Geschäftsbereichs Duftstoffe und Aromachemikalien der Sensient Technologies Corporation

BWB/Z-5150

14.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Symrise AG; ein globaler Anbieter von Duftstoffen und Aromachemikalien, kosmetischen Wirkstoffen sowie Aromen sowie Lösungen für die Nahrungsmittelherstellung auf der Basis natürlicher Ausgangsstoffe mit Sitz in Holzminden, Deutschland, beabsichtigt, den Geschäftsbereich Duftstoffe und Aromachemikalien von der Sensient Technologies Corporation (Milwaukee, USA) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2021 weggefallen.

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