Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cube Telecom Europe BidCo Limited; GTT Austria GmbH
BWB/Z-5149
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cube Telecom Europe BidCo Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über das Netzwerkinfrastrukturgeschäft von GTT Communications Inc., USA, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Telekommunikation
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2021 weggefallen.