Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equinor ASA; A/S Norske Shell; TOTAL E&P Norge AS
BWB/Z-5148
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Equinor ASA, A/S Norske Shell und TOTAL E&P Norge AS planen die Gründung eines Gemeinschaftsunernehmens als Greenfield-Projekt für die Errichtung und den Betrieb einer CO2-Transport-und Speicherinfrastruktur (sog. carbon capture and storage, „CCS").
Das geplante Vorhaben betrifft den Transport und die Lagerung von CO2.
Betroffener Geschäftsbereich: Lagerei- Betrieb von Lagereinrichtungen für alle Arten von Gütern.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2021 weggefallen.