Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Carlyle Group, Inc.; iC Consult Group GmbH
BWB/Z-5147
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Carlyle Group, Inc. (Washington, DC/USA) beabsichtigt, mittelbar ca 55% der Anteile an iC Consult Group GmbH (Oberhaching/Deutschland) zu erwerben. Nach Vollzug der Transaktion wird IC Consult Group GmbH von The Carlyle Group, Inc. und dem Gründer Jürgen Biermann gemeinsam kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Identity und Access-Management.
Betroffener Geschäftsbereich: Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2021 weggefallen.