Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UTAC Holding SAS; Eurazeo SE; Millbrook Group - BWB/Z-5146 | Bundeswettbewerbsbehörde

UTAC Holding SAS; Eurazeo SE; Millbrook Group

BWB/Z-5146

11.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben Vorhaben betrifft den geplanten direkten Erwerb von 100 % der Anteile und der alleinigen Kontrolle an Millbrook Special Vehicles Limited, Millbrok Proving Ground Limited, Millbrook Proving Ground Limited und Millbrook European Holdings Limited, (alle) Vereinigtes Königreich, Millbrook Revolutionary Engineering GmbH, Deutschland, und Millbrook US Inc., USA (inkl. aller Tochtergesellschaften), durch UTAC Holding SAS, Frankreich, die im indirekten Eigenturm und unter Kontrolle von Eurazeo S.E. (Frankreich), steht.

Tätigekeitsbereich: Fahrzeugprüfung, - inspektion und -zertifizierung; Fahrzeugprüfsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2021 weggefallen.

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