Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ahlstrom Invest B.V.; Ahlstrom-Munksjö Oyj
BWB/Z-5144
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb einer nicht konrollierenden Minderheitsbeteiligung iHv rund 36% an Ahlstrom-Munksjö Oyj, Finnland, durch Ahlstrom Invest B.V., Niederlande;
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2021 weggefallen.