Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Recticel SA/NV; FoamPartner Group - BWB/Z-5143 | Bundeswettbewerbsbehörde

Recticel SA/NV; FoamPartner Group

BWB/Z-5143

09.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Recticel SA/NV (Brüssel/Belgien) und ihre - mittelbare 100%ige - Tochtergesellschaft Recticel Dämmsysteme GmbH (Königswinter/Deutschland) beabsichtigen, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über FoamPartner Switzerland AG (Wolfhausen/Schweiz) und den deutschen Gesellschaften FoamPartner Germany GmbH (Dudertsadt/Deutschland), FoamPartner Leverkusen GmbH (Leverkusen/Deutschland, FoamPartner Delmenhorst GmbH (Delmenhorst/Deutschland) und FoamPartner Converting Center GmbH (Duderstadt/Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von PU-Schaumstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 17.12.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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