Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A1 Telekom Austria AG; NTT Austria GmbH - BWB/Z-5139 | Bundeswettbewerbsbehörde

A1 Telekom Austria AG; NTT Austria GmbH

BWB/Z-5139

07.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

A1 Telekom Austria AG; Wien, beabsichtigt den Erwerb von wesentlichen Vermögenswerten von NTT Austria GmbH, Wien. Die geplante Transaktion betrifft den Markt für den Vertrieb und Servicierung von PBX-Systemen und damit verbundenen Dienstleistungen.

Betroffene Geschäftszweige: Information und Kommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2021 weggefallen.

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