Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Werke GmbH & Co. KG; PEWO Energietechnik GmbH - BWB/Z-5137 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Werke GmbH & Co. KG; PEWO Energietechnik GmbH

BWB/Z-5137

04.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Werke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt, indirekt über die Tochtergesellschaft Viessmann dritte Investment GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), einen Geschäftsanteil entsprechend einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 34.9% zum 1.1.2021 und weiteren 30% zum 1.1.2022 an der PEWO Energietechnik GmbH zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Servicedienstleistungen im Bereich von Systemlösungen im Bereich der Kälte- und Wärmeverteilung.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2020 weggefallen.

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