Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robus SCSP, SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II; Eismann Beteiligungen S.à.r.l - BWB/Z-5136 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robus SCSP, SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II; Eismann Beteiligungen S.à.r.l

BWB/Z-5136

04.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robus SCSP, SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II (Luxemburg) beabsichtigt, direkt mehr als 50% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Eismann Beteiligungen S.à.r.l. (Luxemburg) sowie dadurch mittelbar Erwerb von Alleinkontrolle an der Foodexplorer GmbH (Deutschland) und sämtlichen tochtergesellschaften durch Ausübung eines Wandelrechts zu erwerben.

Betroffener Geschäftsbereich: Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2020 weggefallen.

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