Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; Flexera Holdings L.P. - BWB/Z-5135 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; Flexera Holdings L.P.

BWB/Z-5135

03.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, L.P. (USA) letztlich von Thomas Bravo UGP, LLC (USA) kontrolliert, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Flexera Software LLC (USA) zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft Softwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2021 weggefallen.

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