Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, L.P.; Flexera Holdings L.P.
BWB/Z-5135
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, L.P. (USA) letztlich von Thomas Bravo UGP, LLC (USA) kontrolliert, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Flexera Software LLC (USA) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft Softwarelösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2021 weggefallen.