Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Columna Datamars S.á.r.l; Datamars Investors S.á.r.l - BWB/Z-5133 | Bundeswettbewerbsbehörde

Columna Datamars S.á.r.l; Datamars Investors S.á.r.l

BWB/Z-5133

03.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben umfasst den Erwerb durch Columna Datamars S.á.r.l, Luxemburg, eine von CPL Guernsey Limited, Guernsey, verwaltete Investment-Holdinggesellschaft, der Mehrheit der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Datamars Investors S.á.r.l, Luxemburg, die ihrerseits 100% der Anteile an Datamars S.A., Schweiz, halten wird.

Betroffener Geschäftsbereich: Identifikationssysteme

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2020 weggefallen.

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