Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG; Gewisse Rechte und Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Marke Crestor sowie deren Zweitmarken Provisacor, Simestat, Crestastatin, Visacor - BWB/Z-5132 | Bundeswettbewerbsbehörde

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG; Gewisse Rechte und Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Marke Crestor sowie deren Zweitmarken Provisacor, Simestat, Crestastatin, Visacor

BWB/Z-5132

03.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Grünenthal Pharma GmbH & Co. KG, Deutschland, plant durch Ihre hunderprozentige Tochtergesellschaft Grünenthal GmbH; Deutschland, gewisse Rechte und Vermögenswerte um Zusammenhang mit der Marke CRESTOR und den zugehörigen Zweitmarken (Provisacor, Simestat, Crestastatin und Visacor) von IPR Pharmaceuticals, Inc., Puerto Rico, einer hunderprozentigen Tochtergesellschaft von AstraZeneca PLC, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2020 weggefallen.

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