Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Norra Skog; Metsä Board Servige AB; Husum Pulp AB - BWB/Z-5131 | Bundeswettbewerbsbehörde

Norra Skog; Metsä Board Servige AB; Husum Pulp AB

BWB/Z-5131

02.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung iHv 30% an Husum Pulp AB, Schweden (derzeit Husum Services AB), einer neu gegründeten Tochtergesellschaft von Metsä Board Sverige AB, Schweden, durch Norra Skog, Schweden.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Zellstoff

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2020 weggefallen.

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