Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Budamar Logistics, a.s.; Optifin Invest. s.r.o.; Tatravagónka a.s.; Ing. Vitazoslav Moric; ZOS-Group - BWB/Z-5128 | Bundeswettbewerbsbehörde

Budamar Logistics, a.s.; Optifin Invest. s.r.o.; Tatravagónka a.s.; Ing. Vitazoslav Moric; ZOS-Group

BWB/Z-5128

01.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BUDAMAR LOGISTICS, a.s., Slowakische Republik, das letztlich im Besitz von Priveq Funds Sicav plc., Malta, ist, sowie Optifin Invest s.r.o, Slowakische Republik, welches gänzlich im Besitz der herren Michal Lazar und Alexej Beljajev, slowakische Staatsbürger, steht und von ihnen gemeinsam kontrolliert wird, beabsichtigen über ihre gemeinsam kontrollierte Tochtergesellschaft Tatravagonka a.s., Slowakische Republik, 65,95% der Kapitalanteile an ZOS Vrútky a.s., sowie jeweils 66% an ZOS EKO, s.r.o, ZOS-MEDIKA, s.r.o and ZOS TRADING s.r.o, alle mit Sitz in der Slowakischen Republik, und somit gemeinsame Kontrolle an diesen Gesellschaften zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Schienenfahrzeugbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2020 weggefallen.

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