Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; SanderStrothmann GmbH; Compes Cosmetic GmbH & Co. KG - BWB/Z-5126 | Bundeswettbewerbsbehörde

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; SanderStrothmann GmbH; Compes Cosmetic GmbH & Co. KG

BWB/Z-5126

01.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile und alleinige Kontrolle an der SanderStrothmann GmbH und der Compes Cosmetic GmbH & Co. KG, beide Georgsmarienhütte, Deutschland zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen, Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittel, Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2020 weggefallen.

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