Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Deutsche Börse AG; Institutional Shareholders Services, Inc.
BWB/Z-5123
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Deutsche Börse AG; Deutschland, beabsichtigt, mittelbar ca 80% der Anteile und alleinige Kontrolle an Institutional Shareholders Services, Inc., USA, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2020 weggefallen.