Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MAHLE GmbH; Keihin Termal Technology Corporation - BWB/Z-5120 | Bundeswettbewerbsbehörde

MAHLE GmbH; Keihin Termal Technology Corporation

BWB/Z-5120

26.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MAHLE Behr Japan K.K., Japan, eine indirekt von MAHLE GmbH, Deutschland, allein kontrollierte Konzerngesellschaft, beabsichtigt das Klimatisierungsgeschäfts von Keihin Corporation, Japan, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör von Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2020 weggefallen.

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