Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MAHLE GmbH; Keihin Termal Technology Corporation
BWB/Z-5120
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MAHLE Behr Japan K.K., Japan, eine indirekt von MAHLE GmbH, Deutschland, allein kontrollierte Konzerngesellschaft, beabsichtigt das Klimatisierungsgeschäfts von Keihin Corporation, Japan, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör von Kraftwagen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2020 weggefallen.