Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BC Partners LLP; Keesing Media Group B.V.
BWB/Z-5119
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die von Gesellschaften verwalten werden, die von BC Partners LLP (London/Vereinigtes Königreich) beraten werden, beabsichtigen, indirekt alle Anteile an und daher alleinige Kontrolle über Keesing Media Group B.V. (Amsterdam/Niederlande) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Rätsel und andere Unterhaltungsprodukte.
Betroffener Geschäftsbereich: Spiele und Zeitschriften.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2020 weggefallen.