Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cellnex Telecom S.A.; CK Hutchison Network (Austria) GmbH
BWB/Z-5113
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EA Einhundertsechsundsechzigste WT Holding GmbH (die in Cellnex Austria GmbH umbenannt werden wird), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Cellnex Telecom S.A., Spanien, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über CK Hutchison Networks (Austria) GmbH, eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der CK Hutchison Holdings Limited, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Telekommunkation.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2020 weggefallen.