Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cellnex Telecom S.A.; CK Hutchison Network (Austria) GmbH - BWB/Z-5113 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cellnex Telecom S.A.; CK Hutchison Network (Austria) GmbH

BWB/Z-5113

24.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EA Einhundertsechsundsechzigste WT Holding GmbH (die in Cellnex Austria GmbH umbenannt werden wird), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Cellnex Telecom S.A., Spanien, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über CK Hutchison Networks (Austria) GmbH, eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der CK Hutchison Holdings Limited, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Telekommunkation.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2020 weggefallen.

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