Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; Hans-Heimo GÄNGER GmbH - BWB/Z-5110 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; Hans-Heimo GÄNGER GmbH

BWB/Z-5110

23.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG (Österreich) und Hans Heimo GÄNGER GmbH (Österreich) beabsichtigten das Gemeinschaftunternehmen SG Kies GmbH & Co KG (Österreich) zu gründen. STRABAG AG und Heins Heimo GÄNGER GmbH werden das Gemeinschaftsunternehmen gemeinsam kontrollieren. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der Gemeinde Markgrafneusiedl im Bereich des Abbaus und Vertriebs von Kies und Sand aller Art tätig sein, sowie nach Erschöpfung des Rohstoffvorkommens eine Bodenaushubedeponie betreiben.

Betroffener Geschäftsbereich: Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin.

Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.

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