Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Fund Management S.á.r.l.; TP Monaco GmbH
BWB/Z-5109
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT IX, ein Investmentfonds von EQT AB (Stockholm / Schweden), beabsichtigt, indirekt mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über TP Monaco GmbH (München / Deutschland) zu erwerben, die indirekt alle Anteile an thinkproject Deutschland GmbH (München / Deutschland) hält.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Softwarelösungen für die Architektur-, Ingenieur-, Bauindustrie sowie den Betrieb von Immobilien.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.