Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France SA.; Sopura International Services SA - BWB/Z-5107 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France SA.; Sopura International Services SA

BWB/Z-5107

20.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian France SA (Frankreich) beabsichtigt indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Sopura International Services SA (Belgien) zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneprodukte sowie Produkte und Dienstleistungen zur Wasseraufbereitung und -reinigung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.

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