Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schneider Electric SE.; OSIsoft LLC. - BWB/Z-5105 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schneider Electric SE.; OSIsoft LLC.

BWB/Z-5105

20.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100 % der Kapitalanteile an und der alleinigen Kontrolle über OSIsoft, LLC, USA, durch AVEVA Group plc, UK, das von Schneider Electric SE, Frankreich, kontrolliert wird.

Tätigkeitsbereich: Automatisierungs- und Steuerungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.

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