Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VF Corporation; Supreme Holdings Inc. (Delaware)
BWB/Z-5104
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VF Corporation, USA, beabsichtigt den indirekten Erwerb aller Anteile an und somit alleiniger Kontrolle über Supreme Holdings, Inc., USA.
Die geplante Transaktion betrifft Design, Entwicklung und Vertrieb von Bekleidung, Schuhen und Accessoires für Herren.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.