Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Investment GmbH; Inwerk GmbH - BWB/Z-5103 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Investment GmbH; Inwerk GmbH

BWB/Z-5103

19.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triton Investment Management Limited (Jersey/Kanalinseln) beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an der und alleinige Kontrolle über die Inwerk GmbH (Meerbusch/Deutschland). 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Geschäftsmöbeln.

Betroffener Geschäftsbereich: Büromöbel

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2020 weggefallen.

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