Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wien Energie GmbH; Windpark Pongratzer Kogel GmbH; Windpark Herrenstein GmbH; Windpark Zagersdorf GmbH - BWB/Z-5102 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wien Energie GmbH; Windpark Pongratzer Kogel GmbH; Windpark Herrenstein GmbH; Windpark Zagersdorf GmbH

BWB/Z-5102

18.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WIEN ENERGIE GmbH (Österreich), eine Tochergesellschaft der WIENER STADTWERKE GmbH (Österreich), beabsichtigt von der Encavis GmbH (Deutschland), eine Tochergesellschaft der der Encavis AG (Deutschland), eine 49% Beteiligung an einem bereits in Betrieb befindlichen Windparkportfolio in Österreich zu erwerben. Das Windparkportfolio besteht aus den drei folgenden Windparkgesellschaften (i) Windpark Pongratzer Kogel GmbH, (ii) Windpark Herrenstein GmbH sowie (iii) Windpark Zagersdorf GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung von Energie.

Betroffener Geschäftsbereich: Elektrizitätsversorgung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2020 weggefallen.

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