Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Take-Two Interactive Software, Inc; Codemasters Group Holdings, plc. - BWB/Z-5101 | Bundeswettbewerbsbehörde

Take-Two Interactive Software, Inc; Codemasters Group Holdings, plc.

BWB/Z-5101

17.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Take-Two Interactive Software, Inc. mit Sitz in New York, USA, beabsichtigt, alle Aktien von und die Kontrolle über Codemasters Group Holdings plc., Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Der Erwerber und das Zielunternehmen sind in der Entwicklung, dem Publishing und der Lieferung interaktiver Unterhaltungssoftware für Verbraucher in Form von Videospielen tätig.

Betroffener Geschäftszweig; Verlegen von Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2020 weggefallen.

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