Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
mertus 667. GmbH; BearingPoint Software Solutions GmbH
BWB/Z-5100
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
mertus 667. GmbH, Frankfurt am Main, ein Special Purpose Vehicle, das von Nordic Capital Fund X kontrolliert wird beabsichtigt, alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die BearingPoint Software Solutions GmbH, Frankfurt am Main zu erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Business Intelligence Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2020 weggefallen.