Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

mertus 667. GmbH; BearingPoint Software Solutions GmbH - BWB/Z-5100 | Bundeswettbewerbsbehörde

mertus 667. GmbH; BearingPoint Software Solutions GmbH

BWB/Z-5100

17.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

mertus 667. GmbH, Frankfurt am Main, ein Special Purpose Vehicle, das von Nordic Capital Fund X kontrolliert wird beabsichtigt, alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die BearingPoint Software Solutions GmbH, Frankfurt am Main zu erwerben.

Betroffener Geschäftsbereich: Business Intelligence Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht