Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fujitsu Ltd.; Fanuc Corporation; NTT Communications Corporation
BWB/Z-5098
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fujitsu Limited (Japan), Fanuc Corporation (Japan) und NTT Communications Corporation (Japan), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nippon Telegraph and Telephone Corporation (Japan), beabsichtigen DUCNET Co., Ltd. (Japan) zu gründen, an der Fujitsu Limited 40% und Fanuc Corporation sowie NTT Communications Corporation jeweils 30% halten werden.
Der Zusammenschluss betrifft Cloud-Dienste für die verarbeitende Industrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2020 weggefallen.