Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Vista Equity Partners Management; Pipedrive, Inc
BWB/Z-5097
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die von Vista Equity Management, LLC (USA) verwaltet werden, beabsichtigen, alleinige Kontrolle über Pipedrive, Inc. (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2020 weggefallen.